für Pächter, die zum 30.11.2026 ihren Garten abgeben
Wertermittlungsgebühr ist vom Pächter am Tag der Wertermittlung zu entrichten.

Meldeschluss für Gartenschätzungen
für Pächter, die zum 30.11.2026 ihren Garten abgeben
Wertermittlungsgebühr ist vom Pächter am Tag der Wertermittlung zu entrichten.